1. Werken
Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.
Allemand mot "η Τεχνολογία"(Werken) se produit dans des ensembles:
Lektion 5 Die Schulfächer